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Dieser bekommt beim "Amtsgehalt" etwa 11% mehr als die Kanzlerin (genauer: er bekommt zehn Neuntel des Amtsgehalts der Kanzlerin, welches wiederum fünf Dritteln der höchsten Besoldungsstufe B11 entspricht). Im Haushaltsjahr 2018 waren das laut Bundespräsidialamt rund 242.500,- Euro. Dazu kommt ein steuerfreies "Aufwandsgeld" von 78.000,- Euro pro Jahr.

Aber: Der Bundespräsident darf kein Parlamentsmitglied sein und keine Nebenjobs haben. Kanzler bzw. Kanzlerin bekommen dagegen i.d.R. zusätzlich noch eine Bezahlung als Mitglied des Bundestages, in der Summe also deutlich mehr.

Aber aber: Das Amtsgehalt des Bundespräsidenten (ohne Aufwandsgeld) wird lebenslang in voller Höhe weitergezahlt (unter Abzug anderer Versorgungen aus früheren Ämtern), während die Ruhebezüge beim Kanzler anscheinend geringer sind.

Ich will diese Jobs trotzdem nicht machen.   ;-)

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25. November 2019 - 10:48

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