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Für Patienten, die privat bezahlen, haben die deutschen Ärzte eine Gebührenordnung. Was in der Realität tatsächlich berechnet wird weiß ich nicht, ich habe nie selber bezahlt. Allerdings gibt es einen Multiplikator: Die Ärzte dürfen bis zum 3,5-fachen Preis verlangen, je nachdem wie schwierig sie den Fall einschätzen. Externe Leistungen (z.B. Labor) muss man natürlich auch bezahlen. Andererseits ist auch erlaubt, vor der Behandlung einen anderen Preis zu vereinbaren.

Wahrscheinlich wird man vom Arzt eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist bekommen. Falls der Arzt Zweifel daran hat, ob der Patient bezahlen will oder bezahlen kann, ist vielleicht auch Sofortbezahlung denkbar.

Grundsätzlich ist es ein Skandal, wenn man Behandlungen selber bezahlen muss, weil man sonst keinen Termin bekommt. (Das gilt natürlich nur für Behandlungen, die sonst die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen würden). Denn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind für viele Menschen Pflicht. Man kann sich durchaus bei seiner Krankenkasse beschweren, denn die findet das ebenfalls nicht gut. Evtl. kann die Krankenkasse in solchen Fällen einen Arzttermin vermitteln.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 11. Februar 2020 - 15:36

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