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Hallo Leute
bin im Jahr 2019 als Arbeitssuchende mit Visum nach Deutschland umgezogen. Seit 03.2020 nach der Approbation fing ich mit der Arbeit an und jetzt erhalte ich nach 21 Monaten laut der Blaukarte die Niederlassungserlaubnisse. Wie Sie von meinem Schreiben sehen mein Deutschniveau ist b1-b2.
Meine Frage lautet:
Für die Einbürgerung zählt es als ich Anfang hier umgezogen Arbeitnehmer bin oder nach dem Niederlassungserlaubniss? Wann habe ich Recht dafür Einbürgerungsverfahren anzumelden?
Soll ich diese Verfahren mit einem Anwalt verwirklichen, wäre besser oder?
Und wie läuft es für meinen Ehemann und für meine Kinder?
Durch Teilnahme für Freiwillige Hilfsvereine oder ähnliches wie kann ich den Prozess verkürzen?
MfG

Himmet Kaan

 

Gespeichert von Himmet Kaan (nicht überprüft) am Mo., 25. April 2022 - 00:36

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