Ja, natürlich...
Ist die Einbürgerung möglich.
Sie können einen Antrag stellen, da sie vorausgesetzt Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt die letzten 8 Jahre in Deutschland hatten. Das Einkommen Ihres Mannes reicht vollkommen für den Lebensunterhalt aus. Mit diesem Familieneinkommen und Ihrem Beruf werden Sie auch prognostisch keine Sozialleistungen beziehen.
Im Rahmen der Ehegatten-Einbürgerung müssten Sie meines Wissens min. 2 Jahre verheiratet sein. In ihrem Fall ist jedoch die Anspruchseinbürgerung zu prüfen.
Viel Glück!
Sa. 7 Aug 2021 - 08:37
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