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Es gibt eigentlich sehr viele solche Titel in Deutschland. Noch mehr werden es, wenn man die jüngere Vergangenheit und das deutschsprachige Ausland dazunimmt. Aber "Namenstitel" trifft es nicht ganz, denn mit Ausnahme von Adelstiteln gehören sie (in aller Regel) nicht zum Namen. Hier mal eine grobe Übersicht:
Im Groben gibt es in Deutschland diese akademischen Grade: Bachelor, Bakkalaureus, Master, Magister, Diplom, Lizenziat, Doktor, eingeschränkt auch Ph.D.. Aber diese werden immer mit zusätzlichen Angaben kombiniert, woraus auch unterschiedliche Abkürzungen resultieren. Eine Übersicht steht in der → Wikipedia. Der Titel 'Professor' ist strenggenommen eine Amtsbezeichnung bzw. Berufsbezeichnung, wird aber meistens dazugezählt.
Diese gibt es unterschiedlich je nach Bundesland. Häufige Titel dieser Art sind z.B. 'Kammersänger', 'Staatsschauspieler', 'Justizrat', 'Sanitätsrat'. In der Vergangenheit gab es viel mehr davon. Auch hierzu schreibt die → Wikipedia mehr.
Diese tauchen bei Gesellen, Facharbeitern und Meistern auf. Ihre Verwendung ist in der Handwerksordnung geregelt. Hier gibt es zum Beispiel den 'Meister im Handwerk' (Handwerksmeister) und den 'Geprüften Betriebswirt (HwO)' sowie neuerdings den 'Bachelor Professional'.
Manche Dienstbezeichnungen im Beamtenwesen können wie Titel geführt werden, wie z.B. 'Kriminalhauptkommissar' oder "Staatssekretär'.
Auch Dienstgrade und besondere militärische Funktionen werden zuweilen wie Titel geführt, besonders natürlich die höhergestellten Formen (z.B. 'Generalmajor').
Der Papst und die Bischöfe können Ehrentitel der römisch-katholischen Kirche verleihen, wie z.B. 'Ehrenprälat' und 'Ordinariatsrat'.
Diese sind durch Abstammung erworben und werden als Teil des Namens betrachtet, z.B. 'Freiherr' oder 'Graf'.