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Neuen Kommentar zu Welche Namenstitel gibt es? Dr., Prof., Ing., was noch? Wann gibt man die Titel ein? hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Es gibt eigentlich sehr viele solche Titel in Deutschland. Noch mehr werden es, wenn man die jüngere Vergangenheit und das deutschsprachige Ausland dazunimmt. Aber "Namenstitel" trifft es nicht ganz, denn mit Ausnahme von Adelstiteln gehören sie (in aller Regel) nicht zum Namen. Hier mal eine grobe Übersicht:

  • Akademische Titel / akademische Grade

Im Groben gibt es in Deutschland diese akademischen Grade: Bachelor, Bakkalaureus, Master, Magister, Diplom, Lizenziat, Doktor, eingeschränkt auch Ph.D.. Aber diese werden immer mit zusätzlichen Angaben kombiniert, woraus auch unterschiedliche Abkürzungen resultieren. Eine Übersicht steht in der Wikipedia. Der Titel 'Professor' ist strenggenommen eine Amtsbezeichnung bzw. Berufsbezeichnung, wird aber meistens dazugezählt.

  • Nichtakademische Titel

Diese gibt es unterschiedlich je nach Bundesland. Häufige Titel dieser Art sind z.B. 'Kammersänger', 'Staatsschauspieler', 'Justizrat', 'Sanitätsrat'. In der Vergangenheit gab es viel mehr davon. Auch hierzu schreibt die Wikipedia mehr.

  • Berufliche Titel

Diese tauchen bei Gesellen, Facharbeitern und Meistern auf. Ihre Verwendung ist in der Handwerksordnung geregelt. Hier gibt es zum Beispiel den 'Meister im Handwerk' (Handwerksmeister) und den 'Geprüften Betriebswirt (HwO)' sowie neuerdings den 'Bachelor Professional'.

  • Dienstbezeichnungen

Manche Dienstbezeichnungen im Beamtenwesen können wie Titel geführt werden, wie z.B. 'Kriminalhauptkommissar' oder "Staatssekretär'.

  • Militärischer Rang

Auch Dienstgrade und besondere militärische Funktionen werden zuweilen wie Titel geführt, besonders natürlich die höhergestellten Formen (z.B. 'Generalmajor').

  • Kirchliche Ehrentitel

Der Papst und die Bischöfe können Ehrentitel der römisch-katholischen Kirche verleihen, wie z.B. 'Ehrenprälat' und 'Ordinariatsrat'.

  • Adelstitel

Diese sind durch Abstammung erworben und werden als Teil des Namens betrachtet, z.B. 'Freiherr' oder 'Graf'.

 

Mo. 15 Nov 2021 - 16:45 Link
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