Der Grund dafür ist, dass…
Der Grund dafür ist, dass sich die Situation ändern kann. Weil man z.B. vor einem Jahr nicht Vorbestraft war, heißt das nicht, dass man auch heute nicht vorbestraft ist. Da alle voraussetzungen zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllt sein müssen, wird dies am Ende noch einmal überprüft.
Mo., 28. August 2023 - 09:49
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