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Jetzt ist der Herr Merz tatsächlich Kanzler. Und zwar in einer Koalition mit der SPD, welche ja die erleichterte Einbürgerung initiiert und beschlossen hatte. Im Koalitionsvertrag [1] [2] steht der Kompromiss, auf den sie sich nun geeinigt haben:

Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest.

(Zeile 3097 f.)

Das würde bedeuten: Irgendwann in dieser Legislatur gibt es wahrscheinlich eine Gesetzesänderung, welche die Möglichkeit der Einbürgerung nach drei Jahren (bei besonderen Integrationsleistungen) aus dem Gesetz entfernt. Das beträfe also den gegenwärtigen Absatz (3) von StAG § 10

Die normale Frist von fünf Jahren würde demnach aber nicht wieder verlängert, neue Hürden würden nicht aufgestellt, und vor allem würde die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht wieder eingeführt.

Das alles gilt wohlgemerkt nur, solange die aktuelle Regierung im Amt ist und sich an die Koalitionsvereinbarungen hält. Es muss sich zeigen wie stabil diese Konstruktion wirklich ist.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 07. Mai 2025 - 15:06

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

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