Beschleunigte Einbürgerung
- 3 Jahre: Ehegatten von Deutschen (nach mindestens 2 Jahren Ehe)
- 5 Jahre: staatenlose Kinder, die in Deutschland geboren sind
- 6 Jahre: staatenlose Erwachsene; Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
- 6 Jahre: "besondere Integrationsleistungen" (Sprachzeugnis B2 und höher, abgeschlossene Ausbildung, ehrenamtliches Engagement, etc.)
- 7 Jahre: erfolgreicher Integrationskurs
- 8 Jahre: Normalfall