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Einbürgerung beantragen. Bin ich berechtigt?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Tag,

ich möchte wissen ob ich die Berechtigung hätte ein Einbürgerung Antrag stellen? Ich bin seit 5 Jahren in Deutschland ich habe B2 Deutschsprache Zertifikat und mache zurzeit Ausbildung als Krankenschwester ich bedanke mich im Voraus 

Mit freundlichen Grüßen 

Zahra Ghiasvand 

 

Musst noch warten. Die Regel sind 8 Jahre. Nach Ermessen kann auch früher eingebürgert werden. B2 und Ausbildung im Mangelberuf klingt sehr gut.

Vielleicht noch die Zeit nutzen und in die Sozialkassen einzahlen mit einem festen Job.

Viel Glück 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 18. Mai 2022 - 17:08

Normalerweise sind acht Jahre Aufenthalt nötig. Das kann aber auf sieben oder sogar sechs Jahre verkürzt werden, z.B. durch die Anerkennung "besonderer Integrationsleistungen". Deutsch B2 ist da auf jeden Fall hilfreich.

Eine Gewähr ist das aber nicht. Eine Frage kann auch die finanzielle Situation während der Ausbildung sein.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 19. Mai 2022 - 10:20

  • 3 Jahre: Ehegatten von Deutschen (nach mindestens 2 Jahren Ehe)
  • 5 Jahre: staatenlose Kinder, die in Deutschland geboren sind
  • 6 Jahre: staatenlose Erwachsene; Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
  • 6 Jahre: "besondere Integrationsleistungen" (Sprachzeugnis B2 und höher, abgeschlossene Ausbildung, ehrenamtliches Engagement, etc.)
  • 7 Jahre: erfolgreicher Integrationskurs
  • 8 Jahre: Normalfall

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 19. Mai 2022 - 14:14

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