Gast (nicht überprüft) Ja. Die Eheleute müssen gemeinsam genug Geld verdienen, nicht jeder einzeln. Zitat: "... Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. ..." (VAH-StAG vom 01.06.2015, Abschnitt 8.1.1.4) Antworten Di. 14 Jun 2022 - 11:36 Link