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Die "Westbalkanregelung" ist eine Regelung in Deutschland, die Staatsangehörigen aus sechs Westbalkanstaaten einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Diese Regelung gilt unabhängig von einer anerkannten Qualifikation und erfordert ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland sowie ein nationales Visum.
Die Westbalkanregelung betrifft Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien und war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Allerdings wurde sie mit der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung entfristet, und ab Juni 2024 gibt es jährlich ein Kontingent von 50,000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit.
Um in Deutschland zu arbeiten und von dieser Regelung zu profitieren, benötigen Staatsangehörige der genannten Länder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, müssen die visarechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dürfen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme erfordert ein entsprechendes Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden muss.