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Was ist Westbalkanregelung? Was für eine Auswirkung hat neue Regelung auf Arbeitserlaubnis und Visum?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Mehrere Verwandte meiner Freunde aus Albanien und Kosovo möchten nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Man hat ihnen von einer neuen Westbalkanregelung gesprochen, welche die Einwanderung erleichtern soll.

  • Was ist die neue Westbalkanregelung?
  • Was für eine Auswirkung hat Westbalkanregelung auf Arbeitsvisum? 

Die "Westbalkanregelung" ist eine Regelung in Deutschland, die Staatsangehörigen aus sechs Westbalkanstaaten einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Diese Regelung gilt unabhängig von einer anerkannten Qualifikation und erfordert ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland sowie ein nationales Visum. 

Die Westbalkanregelung betrifft Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien und war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Allerdings wurde sie mit der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung entfristet, und ab Juni 2024 gibt es jährlich ein Kontingent von 50,000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit.

Um in Deutschland zu arbeiten und von dieser Regelung zu profitieren, benötigen Staatsangehörige der genannten Länder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, müssen die visarechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dürfen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme erfordert ein entsprechendes Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden muss.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 04. Dezember 2023 - 10:57

Gemäß dem Auswärtigen Amt und dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung), sind folgende Punkte wichtig:

  1. Für eine freie Stelle darf kein bevorrechtigter Bewerber, wie arbeitssuchende Deutsche oder EU-Bürger, zur Verfügung stehen. Kurz gesagt: EU-Bürger haben Vorrang. 
  2. Die Verdienst- und Beschäftigungsbedingungen müssen mit denen eines vergleichbaren Arbeitgebers in Deutschland vergleichbar sein.

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 04. Dezember 2023 - 11:12

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