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Die Regel ist, dass man den Arbeitgeber "unverzüglich" informieren soll. Es geht da noch nicht um den Nachweis vom Arzt, sondern um die Mitteilung dass man krank ist und was man jetzt machen wird (zum Arzt gehen, bis morgen warten, etc.). 

Ob das ein Anruf, eine Mail oder etwas anderes sein soll, ist nicht allgemein festgelegt. "Unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. sobald sich die Gelegenheit bietet (nachdem man weiß, dass man nicht zur Arbeit geht). 

Den "Krankenschein" gibt es (für gesetzlich Versicherte) mittlerweile elektronisch. Der Arzt macht eine Meldung zur Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung dort ab. Man muss dem Arbeitgeber aber mitteilen, dass man krankgeschrieben ist, damit er weiß dass er es abrufen soll.

Direkt im Betrieb können manche Dinge genauer festgelegt sein (also z.B. wen man informieren soll und in welcher Form, oder z.B. auch eine Anzahl von Tagen, für die man noch keinen Krankenschein braucht). Falls nichts anderes festgelegt ist, würde ich als erstes einen Anruf beim Vorgesetzten oder bei der Personalabteilung empfehlen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 27. November 2023 - 15:18

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