Nicht unbedingt
Nach diesem Paragrafen geht die Beschlussfassung auch per Videokonferenz, Telefon oder Brief, falls zuvor alle Gesellschafter schriftlich damit einverstanden waren.
Wegen "mindestens einmal pro Jahr" steht da übrigens nichts. Es ergibt sich aber daraus, dass die Gesellschafter jedes Jahr über den Jahresabschluss abstimmen müssen.
Mi. 20 Dez 2023 - 18:59
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