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Das Wort Idiot kann man als Beleidigung verwenden, und die Beleidigung kann eine Straftat sein (§ 185 StGB, und folgende). Die höchste Strafe wäre demnach ein Jahr Gefängnis, in besonderen Fällen auch mehr.
Aber: Ein solcher Tatvorwurf steht zwangsläufig im Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so dass im konkreten Einzelfall abgewogen werden muss. Außerdem ist die "einfache" Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. dass ein Strafverfahren nur dann stattfindet, wenn der Geschädigte es beantragt.
Bei realen Verurteilungen wird es sicher meistens eine Geldstrafe geben, keine Gefängnisstrafe. Eine feste "Preisliste" für bestimmte Schimpfwörter gibt es nicht.