Das Wort "Idiot" hat seine Wurzeln im Altgriechischen. Es stammt von dem Begriff "idiotes" ab, der sich auf eine Person bezog, die keine politischen oder öffentlichen Angelegenheiten verstand oder sich nicht daran beteiligte. Im antiken Griechenland war ein Idiot jemand, der sich nicht engagierte oder nicht interessiert war. Manchmal wurde "Idiot" für "nicht Fachmann" verwendet. Aber in 21. Jahrhundert wird "Idiot" als Beleidigung wahrgenommen.
Ist "Idiot" rechtlich gesehen eine Beleidigung? Wenn ja, was für Konsequenzen darf man erwarten?
Formalbeleidigung
Die verbreiteten Schimpfwörter und Gesten, wie "Idiot", "dumme Sau", Mittelfinger usw. gelten als "Formalbeleidigungen". Damit ist gemeint, dass diese Wörter und Gesten allgemein als Beleidigungen (Ausdruck von Missachtung) angesehen werden, und nicht als Äußerung einer Meinung gelten. Die Meinungsfreiheit kann deshalb in solchen Fällen nur selten vor der Strafe schützen.
Innerhalb der Formalbeleidigungen gehört "Idiot" zu den leichteren Beleidigungen. Ohne besondere Umstände liegt die Geldstrafe dann gewöhnlich im Bereich von 15 bis 30 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnettoeinkommen).
Die Geldstrafe bekommt übrigens die Staatskasse, nicht der Geschädigte.
Das Wort Idiot kann man als Beleidigung verwenden, und die Beleidigung kann eine Straftat sein (§ 185 StGB, und folgende). Die höchste Strafe wäre demnach ein Jahr Gefängnis, in besonderen Fällen auch mehr.
Aber: Ein solcher Tatvorwurf steht zwangsläufig im Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so dass im konkreten Einzelfall abgewogen werden muss. Außerdem ist die "einfache" Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. dass ein Strafverfahren nur dann stattfindet, wenn der Geschädigte es beantragt.
Bei realen Verurteilungen wird es sicher meistens eine Geldstrafe geben, keine Gefängnisstrafe. Eine feste "Preisliste" für bestimmte Schimpfwörter gibt es nicht.