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Einbürgerung trotz Anzeige ( Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfall)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo 

Hatte vor kurzem einen Unfall (am stehenden auto geschliffen) das problem jedoch ist das ich einen Türkischen führerschein habe der aber in Deutschland nicht anerkannt wird (das habe ich leider erst im nachhinein erfahren, dachte bis zur 6 monaten gilt der Führerschein) also habe ich eine anzeige gegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen. Würde das ein problem beim Einbürgern sein bzw. Könnte es sein das ich eine ablehnung bekommen würde wegen der Anzeige? 

Danke im vorraus!

Eine Einbürgerung ist trotz Straftat möglich, falls die Geldstrafe nicht höher ist als 90 "Tagessätze" (ein Tagessatz ist das Einkommen pro Tag) oder die Gefängsnisstrafe nicht mehr ist als 3 Monate auf Bewährung. Solange das Strafverfahren noch läuft, gibt es keine Einbürgerung. (§ 12a StAG)

Die theoretisch mögliche höchste Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist bei Fahrlässigkeit maximal 180 Tagessätze als Geldstrafe oder maximal 6 Monate Gefängnis, bei Vorsatz das Doppelte. (§ 21 StVG) In der Praxis ist es natürlich meistens weniger. Es kommt also wirklich darauf an, was beim Strafverfahren herauskommt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15. Januar 2020 - 10:19

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