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Die verbreiteten Schimpfwörter und Gesten, wie "Idiot", "dumme Sau", Mittelfinger usw. gelten als "Formalbeleidigungen". Damit ist gemeint, dass diese Wörter und Gesten allgemein als Beleidigungen (Ausdruck von Missachtung) angesehen werden, und nicht als Äußerung einer Meinung gelten. Die Meinungsfreiheit kann deshalb in solchen Fällen nur selten vor der Strafe schützen.
Innerhalb der Formalbeleidigungen gehört "Idiot" zu den leichteren Beleidigungen. Ohne besondere Umstände liegt die Geldstrafe dann gewöhnlich im Bereich von 15 bis 30 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnettoeinkommen).
Die Geldstrafe bekommt übrigens die Staatskasse, nicht der Geschädigte.