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Man muss innerhalb der vergangenen 30 Monate mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. In der Regel geschieht das durch versicherungspflichtige Jobs. Bei welchen Arbeitgebern man diese Zeiten gesammelt hat, und ob es Unterbrechungen gab, ist egal.
In bestimmten Fällen kann die Zeit auf 6 Monate verkürzt werden. Das betrifft speziell Leute, die immer wieder befristete Jobs mit kurzer Laufzeit hatten.
In jedem Fall gibt es das ALG 1 nur, wenn man sich beim Amt als arbeitssuchend gemeldet hat.