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Ein "Beamter auf Lebenszeit" kann die Beamteneigenschaft nur durch eigene Schuld in schweren Fällen verlieren, insbesondere bei schweren Dienstvergehen und bei strafrechtlichen Verurteilungen. Eine normale Kündigung ist nicht möglich.
Bei "Beamten auf Probe " und "Beamten auf Zeit" ist das natürlich anders.