Info von der deutschen Auslandsvertretung
Ich denke das hier trifft ganz gut deinen Fall:
Die Voraussetzung des "besonderen öffentlichen Interesses" würde demnach entfallen, wenn der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nicht vor dem Jahr 2000 war, und wenn du damals die Beibehaltungsgenehmigung bekommen hättest (und nur vergessen hattest sie zu beantragen). Allerdings muss es weiterhin Bindungen an Deutschland geben, oder ansonsten halt einen Wohnsitz in Deutschland.
Di. 1 Okt 2024 - 11:41
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