Meinungsfreiheit
Nach meiner Vermutung ist FCK GRN (egal ob abgekürzt oder nicht) von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders ist es mit dem Vorwurf der Dummheit an eine konkrete Person (und ohne erkennbare Begründung), denn hier handelt es sich möglicherweise um eine Verletzung der persönlichen Ehre im Sinne von Artikel 5 Absatz (2) des Grundgesetzes. Unabhängig davon ist es eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man (beliebige) Aufkleber ohne zu fragen auf fremdes Eigentum klebt.
So. 6 Okt 2024 - 19:26
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