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Übrigens können Beleidigungen gegen Politiker nach § 188 StGB härter bestraft werden als sonstige Beleidigungen. Hierdurch sollen Politiker besonders gut vor Angriffen auf ihre persönliche Ehre geschützt werden, weil ihr politisches Wirken dadurch gestört werden kann.
Natürlich ist das ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und muss im Einzelfall abgewogen werden. Die einzelnen Parteien haben dazu unterschiedliche Meinungen, wie man zum Beispiel an dieser Bundestagsdebatte sieht.