Je nach Einkommen.
Ich nehme mal an dass es um die "freiwillige Mitgliedschaft" in der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Das heißt dass derjenige nicht verpflichtet ist sich dort zu versichern (sondern stattdessen eine private Krankenversicherung wählen könnte), und dass er auch keine Familienversicherung nutzen kann.
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, das ist genauso wie bei den Pflichtversicherten. Allerdings muss bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte davon bezahlen.
Die Beitragshöhe ist zur Zeit je nach Kasse etwa 17 % bis 19 % vom Einkommen (vor Steuern). Selbstständige müssen ihre Einnahmen angeben, nicht Arbeitende ihre sonstigen Einkünfte falls sie welche haben.
Es gibt aber eine Untergrenze und eine Obergrenze:
- Die Untergrenze ist im Jahr 2025 der Beitrag, der sich aus einem Monatseinkommen von 1.248,33 Euro ergibt (wird jährlich angepasst), also etwa 210,- bis 240,- pro Monat. Diesen Beitrag zahlen z.B. auch Menschen, die sehr wenig oder nichts verdienen.
- Die Obergrenze ist im Jahr 2025 der Beitrag, der sich aus einem Monatseinkommen von 5.512,50 Euro ergibt (wird jährlich angepasst), also etwa 940,- bis 1.050,- pro Monat. Diesen Beitrag zahlen z.B. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind.
Hierzu gibt es noch ein paar wichtige Bemerkungen:
- Die genannten Prozentzahlen gelten für Versicherte, die bei längerer Krankheit von der Krankenkasse Krankengeld kriegen würden. Ist das nicht der Fall (z.B. Rentner und andere nicht Arbeitende), verringert sich die Prozentzahl um 0,6 Prozentpunke. Die Beiträge sind dann etwas geringer.
- Der Studententarif liegt unter der Untergrenze, ist aber an strenge Bedingungen gebunden.
- Auf Krankengeld und auf manche Sozialleistungen bezahlt man keine Beiträge, und bei Bedürftigkeit kann der Sozialträger alle Beiträge übernehmen.
- In den meisten Fällen muss man zusammen mit der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung bezahlen. Damit erhöhen sich die genannten Prozentzahlen um 3,1 bis 4,2 Prozentpunkte, und die Beiträge (auch der Mindest- und Höchstbeitrag) werden entsprechend höher. Als Mindestbeitrag einschließlich Pflegeversicherung ergeben sich etwa 250,- bis 290,- im Monat.