"Bei Bekenntnissen zu
"Bei Bekenntnissen zu gewissen Ideologien und bei Bestreitung des Holocaust" wäre die tatsächlich richtige Antwort. Das Vergehen, das hier als Antwort vorgesehen wurde, wird prozentual in weitaus geringerem Maße strafrechtlich verfolgt.
Di. 21 Feb 2012 - 17:43
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