Der WBS ist die amtliche
Der WBS ist die amtliche Bescheinigung dafür, dass der Bewerber Anspruch auf einen staatlich geförderten Wohnraum hat. Die Erteilung obliegt den örtlichen Gemeindeverwaltungen. Die Regelungen sind m.W. nicht bundeseinheitlich. Man kann aber vor Ort nachfragen und die Verhältnisse schildern.
Sa. 8 Aug 2015 - 15:45
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