Wenn die Frau volljährig ist,
Wenn die Frau volljährig ist, hat der Vater da rechtlich nichts zu zu sagen, da MUSS man also wohl kaum hingehen!
Und um zur Frage zurück zu kommen: Für Eheschließungen ist das Standesamt zuständig.
Fr. 19 Okt 2012 - 18:32
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