Ausländerwahlrecht in Deutschland?
EU-Bürger:
Nach EU-Recht dürfen EU-Bürger zur Europawahl in dem EU-Land wählen, in dem sie wohnen (aber natürlich nicht in mehreren). Außerdem dürfen sie an der Kommunalwahl ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, auch wenn er nicht in ihrem Heimatland ist.
Sonstige Ausländer:
Nach dem Grundgesetz haben sie in Deutschand kein Wahlrecht. Ein paar Versuche, ein Ausländerwahlrecht einzuführen, waren erfolglos.
Sa. 26 Okt 2019 - 01:04
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