Normalerweise wird die
Normalerweise wird die Einbürgerungszusicherung anerkannt. Es geht weiter wo man geblieben ist(beim alten Einbürgerungsbehörde). Man braucht nicht den Einbürgerungstest zu wiederholen. Wenn man schon 255 EUR bezahlt hat, wird es auch anerkannt.
Sa., 11. Januar 2014 - 09:50
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