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"Dieser ganze Abschnitt ist natürlich Schwachsinn."
Die Frage war nicht, ob es den Begriff "korrekturlesen" gibt. Vielmehr wurde gefragt, wie man ihn richtig schreibt. Die richtige Schreibung gibt immer noch das amtliche Regelwerk vor: §55(4); Ausg. 2006, S. 192. Danach wird das Verb in zwei Wörtern geschrieben: Du wirst das Buch Korrektur lesen". Für die substantivierte Form gilt die Schreibung in einem Wort, und zwar groß: Das Korrekturlesen wurde auf morgen verschoben." Die Schreibung in einem Wort und klein ist nicht vorgesehen. Wer sie dennoch verwendet, ignoriert die aktuell gültigen Rechtschreibregeln. Ob diese Regeln gut oder sinnvoll sind, ist eine ganz andere Frage! Ich halte es im Übrigen für unangemsessen, einen Artikel als "Schwachsinn" zu bezeichnen, indem sich Menschen Gedanken zur korrekten Schreibung machen.
Die Differenzierung von "Korrektur lesen", "korrigieren", "redigieren" und "lektorieren" dagegen ist sinnvoll und erforderlich. Wobei man nicht in einem Arbeitsschritt redigieren und Korrektur lesen sollte, weil dies zwei eigene Handlungen sind. Sie zu kombinieren führt zwangsläufig zu Fehlern. Jeder dieser Arbeitsschritte sollte von einer anderen Person ausgeführt werden.