Es ist sogar eine Straftat.
a) Ich habe keine Erlaubnis für dieses Fahrzeug (d.h. kein passender Führerschein, oder laufendes Fahrverbot).
⇒ "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
- Straftat nach §21 des Straßenverkehrsgesetzes
- Bei Fahrlässigkeit: Geldstrafe bis 180 "Tagessätze" (d.h. das persönliche Einkommen eines halben Jahres) oder Gefängnis bis 6 Monate
- Bei Vorsatz: unbegrenzte Geldstrafe oder Gefängnis bis 1 Jahr
Das sind die Obergrenzen für besonders schwere Fälle. Die Person, die mir die Autoschlüssel gegeben hat, wird ebenfalls bestraft! Zusätzlich kann das Auto beschlagnahmt werden (nur in Extremfällen). Die Strafe erscheint im Führungszeugnis.
b) Ich habe den Führerschein zu Hause vergessen.
⇒ "Fahren ohne Führerschein"
- Ordnungswidrigkeit
- Bußgeld 10 Euro
Vorausgesetzt der Führerschein ist in Ordnung.
Do., 24. Mai 2018 - 16:53
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