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"Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?"

Vielleicht ist das hier damit gemeint!

Rechtswidriger Vertrag! Egal, Verträge sind einzuhalten - selbst als sittenwidrige Aufgabenzuweisungen.

Durch ein Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde bestimmt) mit zutun alter DDR- Nomenklatura missbraucht.
Danach bei meiner hiesigen SPD Beistand und Rat suchend und verraten worden.
Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses unseres rechtschaffenen Deutschen Parlamentes, die mir übertragenen staatlichen Daueraufgaben zum Eingriffs in die Rechte der Bürger, in eine
A u s n a h m e z u r R e g e l des Funktionsvorbehaltes (GG Art. 33 Abs.4) definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten. Vom DB abschätzig weiter, Zitat: “ ... kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.”
Man nennt dies “Kosteneinsparung” zur Gewährleistung innerer Sicherheit im Staat, weil es so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung für den Arbeitnehmer zu pflegen hat!

Diese Ausführungen berichten vornehmlich über die Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung

Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

Viele Grüße
J. Kraus E-Mail: nixheit@go...

P.S.

Wenn Sie sich nun fragen, was ich damit sagen will, noch folgende Anmerkungen:

Ich wollte Ihnen damit mitteilen, welche Aufgaben ich als Aushilfe auszuführen hatte, die dann im Anschluss daran für mich zu andauernden massiven Nachteilen führten.

Ich glaube grundsätzlich immer noch nicht, dass man das Gewaltmonopol des Staates -die Eingriffsverwaltung- einfach mal so an Aushilfen im Privatrecht übertragen darf.

Deshalb kann ich auch nicht glauben, dass man Aufgaben der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten beinhalten, in Arbeitsverhältnisen, die zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden, ausführen darf.

Ich glaube weiterhin nicht an die mir übersandte Auslegung unseres Parlamentes als oberstes demokratisches Staatsorgan, dass es in Deutschland Vorschriften gibt, in denen wegen einer doppelten Einschränkung die oben beschriebenen Normen des Eingriffsrechtes auf sehr elastischen Grundlagen beruhen können bzw. dürfen.

Elastisch erschlossen ohne in den Ursprung zurückkehren zu können grüßt Sie freundlichst

Joachim Kraus, alias (Ela Stisch) E-Mail: nixheit@go...

 

Gespeichert von Ela Stisch (nicht überprüft) am Mi., 22. Dezember 2010 - 23:22

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