Was im Gesetz steht
In Paragraph 10 StAG steht dazu einiges:
- Allgemein wird der Sprachtest B1 verlangt, aber es gibt Ausnahmen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine "altersgemäße Sprachentwicklung".
- Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeiter, die vor 1975 eingereist sind, brauchen sich nur "ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen" zu können und müssen keinen Einbürgerungstest machen (neue Regel).
- Dasselbe gilt für Menschen, die nachweisen, dass ihnen "der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 4 Satz 1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist".
- Der Einbürgerungstest und der Sprachnachweis werden komplett erlassen, wenn jemand die Anforderungen "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann".
- Nicht handlungsfähige Menschen ("entmündigt") brauchen den Einbürgerungstest und das Demokratiebekenntnis nicht.
So. 10 Nov 2024 - 02:02
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