Es ist noch genauso.
Für ein Pedelec, das alle vorgeschriebenen Beschränkungen einhält (u.a.: max. 25 km/h, ohne Pedalbewegung kein Antrieb) braucht man keinen Führerschein und keine Versicherung, und man richtet sich nach den Regeln der normalen Fahrräder.
Wenn das Dingens eine Möglichkeit hat, am Lenker "Gas zu geben", ohne die Pedale zu bewegen, gilt das schon nicht mehr. Erlaubt ist allerdings eine Anfahrhilfe, die nur kurzzeitig wirkt.
Mo. 2 Sep 2019 - 18:54
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Antwort auf Hat sich was geändert? von Gast (nicht überprüft)