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Rechtlich gesehen gebe ich dem Vermieter die Schufa-Auskunft "freiwillig". Er hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, und es gibt auch kein bürokratisches Verfahren, weswegen er sie benötigen würde. Aber das ist graue Theorie.

In vielen Orten sind die Wohnungen knapp, und die Vermieter können sich die Mieter aussuchen. Wer eine "saubere" Schufa-Auskunft hat, wird sie gerne benutzen, um seine Chancen zu verbessern. Eine verweigerte Schufa-Auskunft weist den Vermieter deshalb auf ein Problem hin. Der Hintergrund ist eigentlich die Konkurrenzsituation zwischen den Mietern.

Die Schufa-Selbstauskunft enthält alle bei der Schufa gespeicherten Daten, darunter z.B. frühere Adressen, Kontonummern, Kredite, Telefonverträge usw. Dem Vermieter sollte man aber nur das allgemeine "Zertifikat" geben, oder maximal noch die Scoringwerte.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 13. Januar 2019 - 15:10

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