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Grüße zusammen!
Ich habe meine Einbürgerung vor fast 6 Monaten mit einigen Besonderheiten beantragt und mache mir aus diesem Grund viele Gedanken darüber, ob mein Antrag bewilligt wird. Leider gibt es nur sehr wenige Informationen über Fälle wie meinen, deswegen möchte ich es hier mit euch einmal teilen :)
Zunächst zum Hintergrund: Ich wurde 1997 in Deutschland geboren, aber durch den Aufenthalt meiner Eltern von nur etwa 6 Jahren vor meiner Geburt habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben (wie es in vielen Fällen bei der Geburt üblich ist). Meine Kindheit war jedoch sehr deutsch geprägt (wichtig für später im Text), angefangen bei den Kinderserien im Super RTL bis hin zu einigen Traditionen und der Familie hier im Inland. Ich hatte also immer eine Verbindung zu Deutschland und so habe ich mich mit 18 entschieden hierher "zurückzukehren". Das ist fast 5 volle Jahre her und in der Zwischenzeit habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen, studiere jetzt berufsbegleitend, war als JAV (Betriebsrat) tätig und arbeite in dem ausgelernten Beruf. Kurz und knapp: Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt, was mir auch vom Standesamt (Frankfurt a.M.) bestätigt wurde.
Nun komme ich zu dem Interessanten Teil: nach dem § 12b Abs. 2 StAG, "kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden". Mit dieser Erkenntnis besuchte ich erneut das Standesamt und beantragte eine Ermessenseinbürgerung nach nur 4 Jahren Aufenthalt. Die Einbürgerungs- und Sprachtests musste ich nicht ablegen, da ich diese mit dem Berufsschulzeugnis belegen konnte. Die Beamtin vor Ort teilte mir aber mit, dass die bisherige Aufenthaltsdauer nicht angerechnet werden muss, sondern wie es eben das Gesetz vorschreibt: angerechnet werden kann. Die Zeiten werden also nur dann angerechnet, wenn dem früheren Aufenthalt trotz der Unterbrechung eine "integrative Wirkung" zuerkannt werden kann. Die Beamtin sagte jedoch auch, dass dies in meinem Fall schwer einzuschätzen sei, da ich in den ersten 3 Jahren meines Lebens keine Schule oder ähnliches besucht habe und sie mir daher keine verbindliche Antwort geben könne, dass ich aber trotzdem einen Antrag stellen solle... Nun liegt es an den Beamten der RP Darmstadt darüber zu entscheiden und das kann-, muss-, soll- Rätsel zu lösen.
Jetzt interessiert mich eure Meinung dazu... Denkt ihr, dass Geburt in einem Land und die dort verbrachte Frühkindheit eine "integrative Wirkung" haben können??
Es würde mich freuen, von euch zu hören.
Grüße aus Frankfurt