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Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland und der Einbürgerungstest

Gespeichert von Juristin am

Die Person, die sich entschlossen hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, muss acht Voraussetzungen erfüllen, damit er die deutsche Staatsangehörigkeit gem. §§ 10 ff. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlangen kann:

  1. Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG,
  2. Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StAG,
  3. Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG,
  4. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StAG,
  5. Verfügung über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StAG,
  6. Keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat oder keine Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung aufgrund der Schuldunfähigkeit im Ausland oder in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StAG,
  7. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG,
  8. Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG

Im Nachfolgenden werden die acht Voraussetzungen genannt und erläutert.

Mehr dazu lesen Sie bitte hier: http://www.deutsch-werden.de/voraussetzungen-fuer-einbuergerung
Zahir Garayev (nicht überprüft)

Hallo!

eine Bekanntin von mir ist vor 25 Jahren in Deutschland geboren, mit 3 Jahre ist die Familie nach Aserbaidschan zurückgekehrt. Hat sie nun Recht zur Bürgerschaft? Danke!

Fr., 04. Mai 2018 - 15:41 Link
Nicole (nicht überprüft)

Hallo,

ich bin in Deutschland geboren habe allerdings nur den portugiesischen Pass. Ich habe bis zu meinem 28 Lebensjahr in Deutschland gelebt und bin jetzt nach Portugal gezogen und arbeite auch hier. Ich würde nun gerne auch den Deutschen Pass beantragen. Kann ich es machen? Oder muss man dafür in Deutschland leben und arbeiten?

 

Danke für die Hilde

Mi., 16. Mai 2018 - 10:38 Link
Be (nicht überprüft)

Antwort auf von Nicole (nicht überprüft)

Es gibt da verschiedene Wege zu dem Pass, aber wenn Sie keinen deutschen Opa haben, keinen Ehemann/Ehefrau aus Deutschland, dann müssen Sie mindestens 8 Jahre in Deutschland wohnen und arbeiten. Sie müssen hier leben, wohnen und arbeiten, Gehaltsnachweise vorzeigen, Mietvertrag für Wohnung usw, alles währen der Antrag bearbeitet wird (1-2 Jahre Bearbeitungsdauer). Sie werden nach paar Monaten wieder nach Gehaltsnachweisen gefragt. Der Aufenthalt in DE muss dauerhaft sein, rechtmäßig und gewöhnlich

Ich würde sagen wenn Sie wieder in die BRD einreisen und feste Anstellung haben dann können Sie den Antrag stellen, es wird dann die Vor-Aufenthalt von 28 Jahren berechnet.

Mi., 16. Mai 2018 - 14:28 Link
Mario (nicht überprüft)

Hallo ich habe ne frage :) 

So ich bin in Deutschland geboren .Und in Tunesien groß geworden bis 17 Jahre alt und ich bin seit 7 Jahren zurück nach Deutschland mein Eltern haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und ich möchte wissen was ich dafür alles brauche um meine deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen 

Ich würde mich freuen auf Rückmeldung 

Danke 

Mo., 04. Juni 2018 - 06:02 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Mario (nicht überprüft)

Ich glaube Sie müssen entweder noch ein Jahr warten oder schauen ob sie Anspruch wegen was anderes haben, zb was weniger als 8 Jahren Aufenthalt akzeptiert. zb bestimmte Berufsgruppen, Sportler, Leute die mit einer/einem deutschen Frau/Mann verheiratet ist. Ich würde Ihnen empfehlen einen Beratungstermin bei Einbürgerungsbehörde zu machen. danach können Sie hier schreiben wie es gelaufen ist. Ich bin gespannt ob die Behörde 7 Jahren akzeptieren wird.
Di., 05. Juni 2018 - 01:56 Link
Happy55 (nicht überprüft)

Hallo,

 

ich bin Medizinerin und arbeite als Ärztin in Deutschland seit 5 Jahren..Darf ich den deutschen Pass beantragen oder soll ich noch 3Jahre warten?

Mi., 18. Juli 2018 - 16:04 Link
James Wallace (nicht überprüft)

Hallo Guten Tag und zwar wollte ich mal nachfragen ich bin Amerikannischer Staatsbürger aber wurde hier geboren und lebe schon immer hier aber wollte auch einen Deutschen pass weil ich hier schon immer lebe was muss ich tun ? 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Fr., 17. August 2018 - 15:17 Link
Khanati (nicht überprüft)

Sehr geehrte Damen und Herren , 

Hiermit möchte ich sie bitte fragen, ob ich mich auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen darf,

ich bin ein approbierter Arzt , besitze ein unbefristetes Aufenthaltstitel , und befinde mich seit 5 Jahren in Deutschland. ich habe allerdings eine eheamtliche Arbeit für mehr als 1,5 Jahr gemacht ,im Sinne der Betreuung einer Sportgruppe für Herzkranke Menschen.

Über Ihre Rückmeldung, wäre ich dankbar 

mit freundliche Grüßen 

 

So., 09. Dezember 2018 - 00:32 Link
Alberto Bonanno (nicht überprüft)

Hallo alle Miteinander, und zwar habe ich eine Frage.

Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen hab seit dem 19 Lebensjahr denn italienischen Perso wieso muss ich jetzt einen Einbürgerungstest machen um einen Deutschen Pass zu bekommen? 

 

LG 

Alberto

So., 16. Dezember 2018 - 17:11 Link
Dita (nicht überprüft)

Hallo leute

Ich habe ein frage,kann man auch früher den deutschen pass schon haben oder mus sunbedingt acht jahre in deutschland leben?

VG

A.m

Mi., 19. Dezember 2018 - 09:12 Link
Ena kuric (nicht überprüft)

meine Frage ist, ob ich mir einen Deutschen Pass machen lassen kann. Meine Eltern sind aus Bosnien. Sie haben auch einen bosnischen Pass. Allerdings bin ich in Deutschland geboren und bin auch schon 16 Jahre alt. Darf ich mir einen deutschen Pass machen lassen auch wenn meine Eltern keinen deutschen Pass wollen oder muss ich warten bis ich 18 Jahre alt bin? 

Mi., 30. Januar 2019 - 19:49 Link
Gast (nicht überprüft)

Hallo zusammen 

Meine Einbürgerungsurkunde ist schon bereit.

Meine Frau lebt seit 3.5 jahre in Deutschland. 

Der Sachbearbeiter hat mit empfohlen, dass ich die Aushändigung der einbürgerungsurkunde noch 6 Monate verschieben, bis meine Frau die 4 Jahre erreicht. Und dann kann Sie mit mir eingebürgert werden. [Weil wenn ich jetzt die Urkunde abhole, kann meine Frau erst in 2 Jahre eingebürgert werden. ]

Ist alles Ok?

Empfohlen Sie mir bitte?

Was soll ich machen

Erstmals habe ich gesagt warte ich 6 Monate aber meine Urkunde ist schon ausgedrückt werden!!! 

🤔🤔🤔🤔

So., 24. März 2019 - 23:53 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Wieso vier Jahren habe ich nicht verstanden. Wenn Sie deutsche Staatsbürger sind beträgt die Voraussetzung für Ehegattin drei Jahren. Wenn nicht sechs Jahren. Vier Jahren als Voraussetzung lese ich zum ersten Mal.
Mo., 25. März 2019 - 01:01 Link
Saeid (nicht überprüft)

guten Tag , ich habe für 2 Jahren wegen Familien Problem Insolvenz gemeldet. Meine Frage ist; trotz Insolvenz kann man deutsche Pass beantragen?

danke

Mo., 17. Juni 2019 - 18:41 Link
Albulena (nicht überprüft)

Hallo,

Ich bin seitdem ich 7 bin in Deutschland. Jetzt bin ich 19 ,das heisst ich bin seit 12-13 Jahren hier. Jedoch habe ich leider keinen deutschen Pass. Ich hab hier meine komplette Schule gemacht von der 1.Klasse an. Das Problem ist , dass ich noch zur Schule gehe und wie gesagt nicht erwerbstätig bin, weil ich eben mit dem Abitur beschäfitgt bin. Mein Partner mit dem ich mich bald verheiraten möchte, hat einen deutschen Pass. Würde ich dann auch einen bekommen? Bzw. Habe ich überhaupt Recht einen Antrag zu stellen. Ich erfülle alle 8 Voraussetzungen außer, dass ich eben noch zur Schule gehe. Mein Partner geht auch zur Schule.

Mfg

Do., 27. Juni 2019 - 18:01 Link
Gast (nicht überprüft)

Der Bundestag hat am 27.6.2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht wirksam, aber der Weg ist jetzt wahrscheinlich frei.

Es geht um vier Punkte:

  • Die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" wird eine Bedingung für die Anspruchseinbürgerung nach §10. Bisher galt dieser Punkt nur für die Ehegatten-Einbürgerung nach §9. Die wichtigste Konsequenz davon ist, dass eine Mehrfach-Ehe (auch wenn sie legal im Ausland geschlossen wurde) ein grundsätzliches Hindernis für die Einbürgerung wird. (Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, siehe hier.)
  • Ein Deutscher (egal ob eingebürgert oder deutsch geboren) wird die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er sich an Kampfhandlungen einer "Terrormiliz" im Ausland beteiligt. Das gilt aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird (d.h. in Wahrheit wird es nur Doppelstaatler treffen). Es gab schon vorher eine solche Regel in §28, dort stand aber nur "Streitkräfte". Die zusätzliche Formulierung "Terrormiliz" zielt vor allem auf IS-Kämpfer.
  • Wenn man durch Täuschung, Drohung, Bestechung, falsche oder fehlende Angaben usw. die Einbürgerung erschlichen hat, kann sie (auch bei drohender Staatenlosigkeit) zehn Jahre lang widerrufen werden. Bisher waren es nach §35 nur fünf Jahre.
  • Personen mit ungeklärter Identität können nicht eingebürgert werden.

Zur Ausbürgerung steht hier und hier noch was.

 

Fr., 28. Juni 2019 - 10:50 Link
Crafti Wolf (nicht überprüft)

Guten Tag,

 

Ich bin am 12.8.2002 in Polen geboren und bin seit knapp 7 Jahren in Deutschland angemeldet. Da wollte ich fragen, was für ein Ausweis mir machen soll. Mann muss ja 8 Jahre in Deutschland sein, um einen Deutschen  Personalausweis zu beantragen. Aber andererseits bin ich nicht in Polen angemeldet. Deswegen bin ich mir sehr unsicher und ich finde nichts dazu im Internet.

Mo., 01. Juli 2019 - 17:09 Link
Helfer (nicht überprüft)

Antwort auf von Crafti Wolf (nicht überprüft)

Du musst deine Perso in Polen beantragen - egal wo, man muss nicht angemeldet sein, aber einen Pass oder Geburtsurkunde solltest du schon haben. Rufe einfach die polnische Botschaft oder egal welche Gemeinde (falls du polnisch sprichst) an.

Mo., 21. Oktober 2019 - 21:04 Link
Mahsam (nicht überprüft)

Ich bin Seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe mein Integrationskurs in Niveau-Stufe B1 absolviert und seit 01.03.2017 bis heute nehme ich während meiner Ausbildung als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen, in einem C1 Sprachkurs teil.

Meine Ausbildung läuft bis zum 31.08.2020 und werde ich direkt unbefristet übernommen.

momentan besitze ich einer befristete Aufenthaltstitel in Sinne des Flüchtlinge.

nach meine Informationen man kann nach 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland, die Einbürgerung beantragen, wenn man in einer Integrationskurs teilgenommen hatte. ist das richtig?

für die Beantragung von Einbürgerung soll man eine unbefristete Arbeitsverhältnis ausüben?

Ich wollte Fragen, welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?

Do., 07. November 2019 - 14:21 Link
Miriam (nicht überprüft)

Hallo ,

Ich bin eine alleinerziehende Frau mit einem Kind (10 Jahre) aus Afghanistan und habe blauen Pass . Ich wohne seit 7 Jahre in Deutschland. Seit dem ich in Deutschland bin habe ich meine Mittlere Schulabschluss abgeschlossen und habe B2 Deutsch und Orientierung Zertifikat in dem Hand. Im 2018 leider habe ich bei dem Umzug mein Rücken verletzt und dann hatte ich ein Bandscheibenvorfall Operation. 

Ich leide unter Schmerzen immer noch. Momentan versuche ich ein Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte absolvieren . Jetzt würde ich wissen ob ich die Einbürgerung bekomme?

Vielen danke für die Antwort 

Mit freundlichen Grüßen 

Miriam.

Fr., 08. November 2019 - 23:05 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Miriam (nicht überprüft)

Ich glaube für sie gilt 8-Jahre-Frist. Haben Sie schon bei dem Einbürgerungsamt nachgefragt?
Sa., 09. November 2019 - 09:58 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Miriam (nicht überprüft)

Sowohl der Sprachabschluss B2 als auch der deutsche Schulabschluss (wenn die Noten einigermaßen gut sind) können als "Besondere Integrationsleistungen" zählen, das scheint aber unterschiedlich je nach Bundesland zu sein. Damit würden sogar 6 Jahre reichen.

Bei der Forderung nach genügend Einkommen gibt es manchmal Erleichterungen, wenn man gerade eine Ausbildung macht. Eventuelle Unterhaltszahlungen des Kindsvaters gehören übrigens auch zum Einkommen.

 

Fr., 21. Februar 2020 - 15:18 Link
Shakira (nicht überprüft)

Ich hätte eine Frage ich bin 17 Jahre alt und wurde in Berlin geboren habe aber die serbische Staatsbürgerschaft. Muss ich trotz dessen einen Einbürgerungstest machen?

Habe meine 10 Jahre Schulpflicht erfüllt.

Habe auch einen Abschluss.

Und meine Deutschkenntnisse sind sehr gut.

Nun möchte ich mir einen Deutschen Pass machen weil ich demnächst nach Österreich ziehen möchte aber da ich einen Serbischen Pass habe, habe ich dort keine Zukunft. Weder noch  arbeiten oder eine Weiterbildung kann ich mit meinem serbischen Pass dort machen.

Fr., 13. Dezember 2019 - 16:17 Link
Joe Cravo (nicht überprüft)

Hallo bin der Joe, komme aus Portugal ..

Ich wohne hier im Deutschland seit 20 Jahren..

Ich hatte immer vollzeit Arbeit gehabt bis mein Arbeitgeber verstorben ist vor einem Jahr , am 28 februar 2019 .

Jetzt bin ich beschaftig beim REWE Gruppe in meiner Stadt . Aber leider kein vollzeit .

Ich besitze B2 Zertifikat.

Muss trotzdem den Einbürgerungstest machen?

Di., 21. Januar 2020 - 09:44 Link
Bucharin_Paul (nicht überprüft)

Guten Tag.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Frist von 8 Jahren verkürzt werden? Ich habe irgendwo sogar schon von 6 Jahren gelesen.

Ich habe seit 20 Jahren den deutschen Pass, meine Frau ist inzwischen seit 6 Jahren in Deutschland und wir haben 3 Kinder, alle in Deutschland geboren. Sie hat auch schon den Einbürgerungstest sowie den B1 Deutschkurs erfolgreich absolviert. Seit 3 Jahren hat sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Vielen Dank.

Fr., 07. Februar 2020 - 08:48 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Bucharin_Paul (nicht überprüft)

Seit wann sind Sie verheiratet? Ihre Ehefrau hätte vermutlich schon nach 3 Jahren den Antrag stellen dürfen. Welche Staatsbürgerschaft hat sie ?

Fr., 07. Februar 2020 - 11:52 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Paul Bucharin (nicht überprüft)

Haben Sie schon einen Beratungstermin gehabt? Es würde mich sehr interessieren, was für eine Antwort Sie bekämen.

Wenn Sie selber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit 2014 verheiratet sind, sollte Ihre Frau schon in 2018 den Antrag stellen dürfen. 

Fragen Sie bitte nach und schreiben Sie was für eine Antwort Sie bekommen haben.

 

So., 09. Februar 2020 - 21:32 Link
Philip Toma (nicht überprüft)

Guten Tag,

ich bin geflüchtet nach Deutschland (Berlin) seit 10.10.2014 mit meiner Frau und zwei Kindern.

Ich habe die Niederlasungserlaubnis bekommen, arbeite seit 01.01.2017 als Bauingenieur und beziehe kein Geld .

Darf ich einen Antrag auf die Einbürgerung stellen nach sechs Jahren? wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

 

Danke im Voraus

Do., 13. Februar 2020 - 14:32 Link

Grüße zusammen!

Ich habe meine Einbürgerung vor fast 6 Monaten mit einigen Besonderheiten beantragt und mache mir aus diesem Grund viele Gedanken darüber, ob mein Antrag bewilligt wird. Leider gibt es nur sehr wenige Informationen über Fälle wie meinen, deswegen möchte ich es hier mit euch einmal teilen :)

Zunächst zum Hintergrund: Ich wurde 1997 in Deutschland geboren, aber durch den Aufenthalt meiner Eltern von nur etwa 6 Jahren vor meiner Geburt habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben (wie es in vielen Fällen bei der Geburt üblich ist). Meine Kindheit war jedoch sehr deutsch geprägt (wichtig für später im Text), angefangen bei den Kinderserien im Super RTL bis hin zu einigen Traditionen und der Familie hier im Inland. Ich hatte also immer eine Verbindung zu Deutschland und so habe ich mich mit 18 entschieden hierher "zurückzukehren". Das ist fast 5 volle Jahre her und in der Zwischenzeit habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen, studiere jetzt berufsbegleitend, war als JAV (Betriebsrat) tätig und arbeite in dem ausgelernten Beruf. Kurz und knapp: Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt, was mir auch vom Standesamt (Frankfurt a.M.) bestätigt wurde. 

Nun komme ich zu dem Interessanten Teil: nach dem § 12b Abs. 2 StAG, "kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden". Mit dieser Erkenntnis besuchte ich erneut das Standesamt und beantragte eine Ermessenseinbürgerung nach nur 4 Jahren Aufenthalt. Die Einbürgerungs- und Sprachtests musste ich nicht ablegen, da ich diese mit dem Berufsschulzeugnis belegen konnte. Die Beamtin vor Ort teilte mir aber mit, dass die bisherige Aufenthaltsdauer nicht angerechnet werden muss, sondern wie es eben das Gesetz vorschreibt: angerechnet werden kann. Die Zeiten werden also nur dann angerechnet, wenn dem früheren Aufenthalt trotz der Unterbrechung eine "integrative Wirkung" zuerkannt werden kann. Die Beamtin sagte jedoch auch, dass dies in meinem Fall schwer einzuschätzen sei, da ich in den ersten 3 Jahren meines Lebens keine Schule oder ähnliches besucht habe und sie mir daher keine verbindliche Antwort geben könne, dass ich aber trotzdem einen Antrag stellen solle... Nun liegt es an den Beamten der RP Darmstadt darüber zu entscheiden und das kann-, muss-, soll- Rätsel zu lösen.

Jetzt interessiert mich eure Meinung dazu... Denkt ihr, dass Geburt in einem Land und die dort verbrachte Frühkindheit eine "integrative Wirkung" haben können?? 

Es würde mich freuen, von euch zu hören.

Grüße aus Frankfurt

Do., 28. Mai 2020 - 00:36 Link
B. G. (nicht überprüft)

Hallo, ich bin Mexikanerin und wurde vor einigen Jahren deutsche Staatsbürgerin. Meine Eltern werden älter und ich denke darüber nach, sie hierher zu holen, um mit mir zu leben. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu tun?  

Die Voraussetzungen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wären aufgrund des Alters meiner Eltern nicht einfach zu erfüllen.   Gibt es eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank

Di., 16. Februar 2021 - 11:14 Link
E. Greenberg (nicht überprüft)

Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich bin seit 24 Jahren mit einer Deutschen verheiratet und habe von 1989 bis 2012 ununterbrochen (ausser von 1998-2001) in Deutschland gelebt und gearbeitet und ich habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. In 2012 sind wir beruflich ins Ausland gegangen wo wir uns noch immer aufhalten. Da wir planen wieder nach Deutschland zu kommen, wäre ich daran interessiert die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten (Einbürgerung). Wie wäre dies möglich und werden die Jahre, welche ich in Deutschland gelebt habe angerechnet?
Vielen Dank

Di., 28. September 2021 - 18:50 Link

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