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Der Bundestag hat am 27.6.2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht wirksam, aber der Weg ist jetzt wahrscheinlich frei.

Es geht um vier Punkte:

  • Die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" wird eine Bedingung für die Anspruchseinbürgerung nach §10. Bisher galt dieser Punkt nur für die Ehegatten-Einbürgerung nach §9. Die wichtigste Konsequenz davon ist, dass eine Mehrfach-Ehe (auch wenn sie legal im Ausland geschlossen wurde) ein grundsätzliches Hindernis für die Einbürgerung wird. (Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, siehe hier.)
  • Ein Deutscher (egal ob eingebürgert oder deutsch geboren) wird die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er sich an Kampfhandlungen einer "Terrormiliz" im Ausland beteiligt. Das gilt aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird (d.h. in Wahrheit wird es nur Doppelstaatler treffen). Es gab schon vorher eine solche Regel in §28, dort stand aber nur "Streitkräfte". Die zusätzliche Formulierung "Terrormiliz" zielt vor allem auf IS-Kämpfer.
  • Wenn man durch Täuschung, Drohung, Bestechung, falsche oder fehlende Angaben usw. die Einbürgerung erschlichen hat, kann sie (auch bei drohender Staatenlosigkeit) zehn Jahre lang widerrufen werden. Bisher waren es nach §35 nur fünf Jahre.
  • Personen mit ungeklärter Identität können nicht eingebürgert werden.

Zur Ausbürgerung steht hier und hier noch was.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 28. Juni 2019 - 10:50

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