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Sowohl der Sprachabschluss B2 als auch der deutsche Schulabschluss (wenn die Noten einigermaßen gut sind) können als "Besondere Integrationsleistungen" zählen, das scheint aber unterschiedlich je nach Bundesland zu sein. Damit würden sogar 6 Jahre reichen.

Bei der Forderung nach genügend Einkommen gibt es manchmal Erleichterungen, wenn man gerade eine Ausbildung macht. Eventuelle Unterhaltszahlungen des Kindsvaters gehören übrigens auch zum Einkommen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 21. Februar 2020 - 15:18

Antwort auf von Miriam (nicht überprüft)

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