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Was viele nicht wissen: Das allgemeine gesetzliche Umtauschrecht in Deutschland gilt nur für den Versandhandel und für so genannte "Haustürgeschäfte". Für den Einkauf im Laden gilt es nicht.

Wenn ich im Laden eine einwandfreie Ware umtauschen kann, dann ist das eine individuelle Sache dieses Händlers. Im Einzelfall kann es Kulanz sein. Falls ein Händler mit einem Umtauschrecht wirbt, dann wird es Bestandteil der Kaufvertrags, und er muss sich dann auch dran halten. Die Bedingungen für einen solchen Umtausch kann ein Händler selbst festlegen, muss sie aber mitteilen.

Etwas ganz anderes ist es beim Reklamieren mangelhafter Waren. Die Gewährleistung bei Mängeln ist für alle Händler gesetzlich geregelt, daran müssen sie sich halten. Dass die Ware reduziert ist, ändert daran zunächst mal nichts. Falls der Händler allerdings beim Kauf (vor dem Bezahlen) extra auf bestimmte Mängel hingewiesen hatte, dann kann man wegen dieser Mängel nicht reklamieren.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. Juli 2022 - 10:42

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