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Dürfen Shops reduzierte Ware vom Umtausch / Rückgabe ausschließen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Was, für Einheimische selbstverständlich ist aber viele Einwanderer sehr bewundert, ist das zweiwöchige Rückgaberecht in Deutschland. In vielen Ländern gibt es ein vergleichbares Gesetz nicht. Wenn man betrogen wurde, hat man einfach Pech gehabt. Die Einkaufskultur und die Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern ist hier sehr reif.

In Deutschland kann man relativ sicher einkaufen gehen, auch wenn man zB unter Zeitdruck steht. Mann kann in gewöhnlichen Frist ohne Stress die Ware umtauschen oder zurück geben. Es sei denn, es handelt sich um reduzierte Ware. Diese Aspekt ist mir nicht ganz klar. Oft sehe ich eine Warnmeldung "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen". Rückgabe gibt es auch nicht.

In manchen Situationen finde ich es zu hart. zB man hat eine "reduzierte" Jacke für jemanden als Geschenk gekauft, welche 90€ statt 140€ kostet. Und es kommt raus, dass die Jacke zu groß oder zu klein ist. Muss man in diesem Fall 90€ wegschmeißen?

Vielleicht gibt es Ausnahmeregelungen für solchen Fällen, wovon ich nicht weiß. Eine rechtliche Erklärung würde Menschen in meiner Situation mit Sicherheit große Freude machen.

Es klingt logisch. Hygieneartikel darf man sowieso nicht umtauschen. Und Waren die nicht mehr verkauft werden, wie sollte man sie denn umtauschen?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 22. Mai 2014 - 14:10

Was viele nicht wissen: Das allgemeine gesetzliche Umtauschrecht in Deutschland gilt nur für den Versandhandel und für so genannte "Haustürgeschäfte". Für den Einkauf im Laden gilt es nicht.

Wenn ich im Laden eine einwandfreie Ware umtauschen kann, dann ist das eine individuelle Sache dieses Händlers. Im Einzelfall kann es Kulanz sein. Falls ein Händler mit einem Umtauschrecht wirbt, dann wird es Bestandteil der Kaufvertrags, und er muss sich dann auch dran halten. Die Bedingungen für einen solchen Umtausch kann ein Händler selbst festlegen, muss sie aber mitteilen.

Etwas ganz anderes ist es beim Reklamieren mangelhafter Waren. Die Gewährleistung bei Mängeln ist für alle Händler gesetzlich geregelt, daran müssen sie sich halten. Dass die Ware reduziert ist, ändert daran zunächst mal nichts. Falls der Händler allerdings beim Kauf (vor dem Bezahlen) extra auf bestimmte Mängel hingewiesen hatte, dann kann man wegen dieser Mängel nicht reklamieren.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. Juli 2022 - 10:42

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