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Bundes-Armee, die deutsche Armee

Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und die zivile Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der den Dienstgrad General oder Admiral trägt, jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) und der militärischen Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Aktive Soldaten: 247.910
Wehrpflicht: 9 Monate
Wehrtaugliche Bevölkerung: 15.258.931
Wehrtauglichkeitsalter: Vollendetes 17. Lebensjahr
Anteil der Soldaten an der Gesamtbevölkerung: 0,30 %

Die Bundeswehrverwaltung besteht aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich. Gemäß Art. 87b GG dient sie den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte.

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Di. 28 Okt 2008 - 22:11 Link
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