fuer die einbuergerung ist
fuer die einbuergerung ist immer das innenministerium, des staates das dir die aufenthaltsgenehmigung erteilt hat, zustaendig.
und die brd hat und kann dir keine aufenthaltsgenehmigung erteilen.
das ist laendersache!
dass dir die freizuegigkeit innerhalb der brd dir erlaubt in anderem staat zu arbeiten
ist die eine sache, zustaendig bleibt nrw.
Sa. 6 Nov 2010 - 10:41
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