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Ich weiß, dass die Frage schon etwas alt ist, beantworte sie aber trotzdem.

Alles ist sehr einfach: mehr arbeiten und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen) oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz))sind unter anderem mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Also: wer sich nach einem Studium und/oder Arbeit in Deutschland einbürgern lassen will, soll 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge einbezahlt haben. Auch wenn man schon seit 20 Jahren in Deutschland ist. Zeit 'absitzen' reicht nicht aus.

@Giovani: wenn einer mit einem Aufenthaltstitel für Studium in DE einreist und hier lebt, muss einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hier muss man im Gegenteil beweisen, dass das Studium & Aufenthalt finanziell gesichert sind, und zwar nicht mit deutschen Steuergeldern. ;) Und ja,hier sagen Sie es absolut richtig: Sozialhinfe ist gegen Voraussetzungen für die Einbürgerung.

Viel Erfolg allen! Ich hatte meine 72 Monate schon während des Studiums eingesammelt. :D

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 27. Februar 2017 - 13:45

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