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Es ist erschreckend, wie unsere Politiker, auch die Juristen unter ihnen, nur die Religionsfreiheit betonen und diese im Regelfall mit der Glaubensfreiheit gleichsetzen. Sollte dabei etwa die nötige Differenzierung beider Begriffe bewusst vermieden werden? Wenn ja, dann vermute ich dahinter eine perfide Absicht: Auch intolerante Glaubensgemeinschaften, wie z.B. die Salafisten, sollen unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, auch wenn sie dieses bei erster Gelegenheit abschaffen und mit der Scharia ersetzten würden. Fazit : Es geht um die Toleranz der Intoleranz, wobei man dringenden Handlungsbedarf auch gegen radikale Gruppen beiseite schieben kann. Nur im Extremfall (nach Anschlägen und ernster Gefahrenlage) wird gehandelt.

Glaubenfreiheit sehe ich primäre als persönliches Grundrecht im Sinne "die Gedanken sind frei. So hat auch jeder Mensch wohl seine eigenen religiösen Vorstellungen und Fantasien im Leben und nach dem Tod. Religionen stellen einen - oft moralisierenden - Überbau, wirken auf Vereinheitlichung des Denkens bis zur völligen Ideologisierung hin. Vor Letzterer, z.B. in Form des radikalen Islamismus, muss der Staat seine Bürger schützen und endlich mal betonen : Jeder kann nach seiner Facon selig werden, aber nicht, wenn er auf dem Weg der Glaubensausübung Andersgläubige diffamiert und bedroht.

 

Gespeichert von Ecki (nicht überprüft) am Do., 27. Juli 2017 - 15:03

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