Vor einer Woche wollte ich meine Einbürgerung beantragen. Ich erfülle alle Kriterien, die ich im Internet finden konnte. Ich lebe seit 11 Jahren in Deutschland und mache in 5 Monaten mein Abitur. Auf dem Amt wurde mir gesagt, dass ich erst in einem halben Jahr einen Antrag stellen könne, da man keine Konstante in meinem Leben sehen könne. Die Anweisung war, wiederzukommen, wenn ich eine Studienzulassung habe. Nach eingehender Internetrecherche konnte ich aber keinerlei Informationen, die eine solche Aussage rechtskräftig machen, finden.
Mein Frage: Inwiefern ist diese Aussage begründet, und habe ich trotzdem einen Anspruch auf Einbürgerung.
Ich nehme an, dass du bei
Ich nehme an, dass du bei deinen Eltern lebst? Arbeiten diese? Arbeitest du?
In der Regel darfst du, solange du nicht arbeitslos bist, jederzeit einen Antrag stellen. D.h. wenn du deine Familie keine Leistungen bezieht, solltest du trotz deines Status (Schüler) einen Antrag stellen können.
Aber lieber einen Antwalt fragen ;-)
Und falls nicht, 5 Monate warten ist nicht die Welt :-))
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