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Günstigste Krankenversicherung für Studenten in Deutschland

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Welche ist die günstigste Krankenversicherung für Studenten in Deutschland? Es geht um Studenten, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Hier beim DAAD steht es ausführlich.

Kurzfassung:

  • EU-Ausland, mit EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte):
    Die ausländische Versicherung ist ausreichend. Wenn man bei einer Krankenkasse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die EHIC zeigt, bekommt man die Bestätigung für die Uni.
  • Sonst (keine EHIC):
    Falls der Studententarif der GKV möglich ist (s.u.), sollte man ihn nehmen (z.B. bei der AOK). Kostet knapp 100 € im Monat, mit voller Leistung.
    Studententarif geht aber nur bis 30 Jahre, nur bis 14. Fachsemester, nicht für Sprachkurs, Zweitstudium, Promotionsstudium.
  • Sonst (GKV-Studententarif nicht möglich):
    Entweder trotzdem GKV (individuellen Beitrag ausrechnen lassen), oder private Krankenversicherung. Private Versicherungen für Studenten gibts z.B. beim DAAD und beim Studentenwerk.
    Aber Achtung: Die besonders billigen privaten Versicherungen sind eingeschränkt und bezahlen nicht alles!

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 09. August 2019 - 21:13

Ich habe eine Frage zu dem ersten Punkt vom vorherigen Kommentar. Das gilt ja für die Immatrikulation, aber was ist, wenn man in Deutschland krank wird? 

Wenn man die Europäische Krankenversicherungskarte der Krankenkasse vorzeigt und die Bestätigung für die Immatrikulation bekommt, hat man dann in Deutschland Anspruch auf ärztliche Leistungen? Man ist ja dann doch bis zum 25. Lebensjahr in der Heimat familienversichert und diese Krankenkassen, die diese Bescheinigung  ausstellt, hat mit der eigentlichen Versicherung nichts zu tun.

Was passiert, wenn man aber in Deutschland zum Arzt gehen muss? 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 22. Juni 2023 - 14:13

Wenn ich in einem EU-Land gesetzlich versichert bin (auch Familienversicherung), und in einem anderen EU-Land eine Behandlung brauche, werde ich zu den gleichen Konditionen behandelt wie die gesetzlich Versicherten des Landes, in dem ich bin. Das Geld kommt aber von meiner heimatlichen Versicherung.

Das gilt natürlich nur, wenn ich die "Kassenleistungen" benutze (also nur medizinisch notwendige Behandlungen, nur Ärzte mit Kassenzulassung, keine Privatbehandlungen, keine Wahlleistungen, etc.). Die Zuzahlungen, Ausschlüsse usw. sind allerdings in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich, so dass es u.U. teurer werden kann als die gleiche Sache im Heimatland. (Z.B. sind in Deutschland die Zuzahlungen bei Zahnersatz und bei Hörgeräten besonders hoch, und homöopathische Behandlungen werden von den Kassen nur sehr eingeschränkt bezahlt.)

Normalerweise sollte es reichen, beim Arzt oder im Krankenhaus die EHIC zu zeigen. Falls das nicht funktioniert, kann die eigene (heimatliche) Krankenkasse im Ausnahmefall auch mal nachträglich etwas erstatten. Hierzu sollte man allerdings vorher Instruktionen von der heimatlichen Krankenkasse erfragen.

Manche eher seltenen Sachen, wie z.B. ein Krankentransport aus dem Ausland ins Heimatland, werden von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Für solche Dinge, die typisch für Auslandsaufenthalte sind, kann man evtl. eine kleine Zusatzversicherung machen.

Wenn der Eindruck entstehen sollte, dass ich extra wegen der Behandlung in dieses Land gefahren bin, kann es allerdings zu Schwierigkeiten kommen. Auch muss die ausländische Krankenversicherung natürlich gültig sein. Bei der Familienversicherung muss man dabei aufpassen, u.a. wegen der Altersgrenze und wegen eventuellen Nebenjobs. So etwas muss man ggf. mit der heimatlichen Versicherung klären.

 

  • Das alles gilt nur für einen "vorübergehenden" Aufenthalt im anderen Land. Ein Studium gehört aber dazu.
  • Wenn ich in Deutschland Geld verdiene (z.B. auch als Praktikant, Werkstudent oder HiWi), muss ich mich in den meisten Fällen in Deutschland versichern (bzw. der Arbeitgeber muss dafür sorgen).
  • Nach einer Quelle soll man trotz der ausländischen Versicherung eine deutsche Krankenkasse wählen, die stellvertretend die Abrechnungen durchführt. Dazu fand ich nichts Genaueres.
  • Die Gültigkeit der Familienversicherung muss ich im Zweifelsfall mit der heimatlichen Versicherung klären.
  • Eine Behandlung, die nicht dringend ist und deshalb bis zur Rückkehr ins Heimatland warten kann (ohne gesundheitliche Nachteile), wird häufig nicht bezahlt. Im Zweifel vorher bei der Kasse anfragen.

 

Wenn man als Werkstudent angestellt wird, muss man selbst eine studentische Versicherung mit einer Krankenkasse abschließen (außer es handelt sich um einen Minijob, da kann man noch bei Familie versichert bleiben bis zum 25. Lebensjahr). Die studentische Versicherung kostet so um die 100 Euro im Monat und gilt bis zum 30. Lebensjahr.

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