Vorratsdatenspeicherung: EU-Generalanwalt stimmt zu
Wien (Österreich), 17.10.2008 – Die Vorratsdatenspeicherung (Data Retention) könnte nun auch in Österreich kommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sieht die Rechtsmäßigkeit der umstrittenen Richtlinie als gegeben. Dementsprechend hat er sich am 14. Oktober geäußert. Es ist üblich, dass der Europäische Gerichtshof großteils der Ansicht des Generalanwaltes folgt. Anlass für dieses Verfahren war eine Klage Irlands.
Aufgrund der heftigen Proteste und Befürchtungen über Kostenlawinen wurde die Richtlinie in Österreich noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Republik Österreich wurde dafür auch bereits von der EU „ermahnt“. Besondere Brisanz in Österreich stellt das mit Anfang diesen Jahres in Kraft getretene Sicherheitspolizeigesetz (SPG) dar. Dies ermöglicht, dass auch ohne richterliche Kontrolle auf Verbindungs- und Standortdaten zugegriffen werden darf – und zwar auch rückwirkend. Seit diese Novelle in Kraft ist, haben sich die Abfragen durch die Sicherheitsbehörden (Polizei) wesentlich erhöht. Die Abfrageberechtigung ist nicht nur auf „Verbrechen“ beschränkt, auch bei „Vergehen“ darf abgefragt werden. Eingeführt wurden die neuen Bestimmungen mit der Begründung, Bergsteiger und ähnliche Personen in Not zu retten. Dies verlor jedoch an Glaubwürdigkeit, da auch über zurückliegende Daten angefragt werden darf und die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sehr rasch beschlossen wurde.
Neben Österreich und Irland hat auch die Slowakei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt. (Wikipedia)
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Vorratsdatenspeicherung:
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.