Verteilung der Flüchtlinge in Europa und Dubliner Abkommen / Verordnung
Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 unterzeichnet und ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 12 EG-Mitgliedstaaten.
Dublin 2 "Verordnung EG Nr. 343/2003" wurde am 18. Februar 2003 unterschrieben und hat Dublin 1 ersetzt. Geltungsbereich ist Europäische Union, Norwegen, Island und die Schweiz. Durch Dublin 2 wollte man vor allem erreichen, dass Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben können. Es gab viele Fälle wo en Asylsuchender abgelehnt wurde aber im Nachbarland doch Asyl bekommen hat.