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Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
  • Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
  • Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
  • Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
  • Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren

 

Unterlagen für das Einbürgerungsantrag

  • Familienstand: Auszug aus dem Zivilstandsregister
  • Fotokopie des/der Ausländerausweises / Reisepasses / Identitätskarte
  • Aufenthaltsdauer: Bestätigungen (min. 10 Jahren, Wohnsitz in der Schweiz)
  • Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen (gilt für 12. jährige oder ältere Personen)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 5 Jahre (Gilt für 16 jährige und ältere Personen)
  • Bescheinigung des Steueramts über die letzten 5 Jahre (gilt für 20. jährige und ältere Personen)
  • Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben(Arbeitsbestätigung / Steuererklärung) oder Bildung (Schulbestätigung)
  • Bescheinigung über Sozialhilfebezüge (letzten 3 Jahre, gilt für 18 Jährige und ältere Personen)
  • Deutschkenntnisse / Sprachnachweis
  • Einbürgerungstest
  • Einbürgerungsantrag / Gesuchsformular

 

Hinweise

  • Familien können gemeinsam einen Antrag stellen. 
  • Unterlagen dürfen nicht alt sein. Für viele Unterlagen ist die Grenze : 3 Monate

Das Einbürgerungsverfahren dauert 2-3 Jahre.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 00:47

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