Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
- Niederlassungsbewilligung C
- Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
- Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
- Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
- Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
- Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
Unterlagen für das Einbürgerungsantrag
- Familienstand: Auszug aus dem Zivilstandsregister
- Fotokopie des/der Ausländerausweises / Reisepasses / Identitätskarte
- Aufenthaltsdauer: Bestätigungen (min. 10 Jahren, Wohnsitz in der Schweiz)
- Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen (gilt für 12. jährige oder ältere Personen)
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 5 Jahre (Gilt für 16 jährige und ältere Personen)
- Bescheinigung des Steueramts über die letzten 5 Jahre (gilt für 20. jährige und ältere Personen)
- Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben(Arbeitsbestätigung / Steuererklärung) oder Bildung (Schulbestätigung)
- Bescheinigung über Sozialhilfebezüge (letzten 3 Jahre, gilt für 18 Jährige und ältere Personen)
- Deutschkenntnisse / Sprachnachweis
- Einbürgerungstest
- Einbürgerungsantrag / Gesuchsformular
Hinweise
- Familien können gemeinsam einen Antrag stellen.
- Unterlagen dürfen nicht alt sein. Für viele Unterlagen ist die Grenze : 3 Monate
Es dauert lange
Das Einbürgerungsverfahren dauert 2-3 Jahre.